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   BSG, 23.02.1973 - 3 RK 21/71   

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https://dejure.org/1973,6066
BSG, 23.02.1973 - 3 RK 21/71 (https://dejure.org/1973,6066)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1973 - 3 RK 21/71 (https://dejure.org/1973,6066)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1973 - 3 RK 21/71 (https://dejure.org/1973,6066)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58

    Streit über die Mitgliedschaft zu einer BKK oder AOK bei verschiedenen

    Auszug aus BSG, 23.02.1973 - 3 RK 21/71
    Da das angefochtene Urteil hinsichtlich des Versicherungsverhältnisses sämtlicher Beschäftigter der beigeladenen Firma erging, aber nur noch ein Beschäftigter - Beigeladener zu 2) - beigeladen ist, hat der Senat ein auf diesen Beschäftigten bezogenes Teilurteil erlassen (vgl° BSG 18, 190, 195)".
  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 42/84

    Eintragung in die Handwerksrolle - Mitgliedschaft bei der Trägerinnung -

    Denn nur im Rahmen einer solchen organisatorisch zu einer besonderen Einheit zusammengefaßten Unternehmensform läßt sich der Grundsatz der versicherungsrechtlichen Einheit des Betriebes (vgl dazu BSGE 18, 190, 195) durchführen (BSG, Urteil 3 RK 21/71 % 250 RVG Nr. 12).

    Dies wird auch aus der Verwendung des Begriffes "handwerklicher Betriebsteil" deutlich (s dazu auch das Urteil des 3. Senats vom 23. Februar 1973 3 RK 21/71 SozR S 250 RVO Nr. 12), der Rücksicht auf - - - ohne.

  • BSG, 22.04.1986 - 8 RK 4/85

    Aufnahme in eine Trägerinnung - Innungskrankenkasse - Handwerkliche Tätigkeit -

    versicherungsrechtlichen Einheit des Betriebes (vgl dazu BSGE 18, 190, 195) durchführen (BSG, Urteil vom 23. Februar 1973 - 3 RK 21/71 % 250 EVO Nr. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1991 - L 16 KR 129/89

    Handwerk; Handwerksrolle; Eintragung; Nebenbetrieb; Innungskrankenkasse;

    Die Tatbestandswirkung der Eintragung in die Handwerksrolle erstreckt sich nicht darauf, ob ein als Nebenbetrieb eingetragenes handwerkliches Gewerbe einen selbständigen Betrieb oder einen unselbständigen Teil einer größeren Einheit - eines Gesamtbetriebes - darstellt (Fortführung von BSG vom 23.2.1973 - 3 RK 21/71 = SozR Nr. 12 zu § 250 RVO und BSG vom 22.2.1974 - 3 RK 88/72 , vom 6.11.1985 - 8 RK 42/84 und vom 22.4.1986 - 8 RK 4/85 = SozR 2200 § 250 Nrn 1, 11, 12).
  • BSG, 19.03.1986 - 8 RK 57/84
    Nur im Rahmen einer solchen organisatorisch zu einer besonderen Betriebseinheit zusammengefaßten Unternehmensform läßt sich der Grundsatz der versicherungsrechtlichen Einheit des Betriebes (Vgl dazu BSGE 18, 190, 195) durchführen (BSG, Urteil 23. Februar 1973 3 RK 21/71 % 250 RVO.
  • BSG, 27.04.1978 - 3 RK 33/76
    Wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat, kommt es für die Mitgliedschaft der in einem Betrieb beschäftigten versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei einer Innungskrankenkasse darauf an, ob das in der Trägerinnung repräsentierte Handwerk im Betrieb das Übergewicht hat und ihm das Gepräge gibt (vgl BSG Urteil vom 29. April 1971 - 3 RK 5/68 - SozR Nr. 10 zu EUR 250 RVO; Urteil vom 23. Februar 1973 - 3 RK 21/71 - SozR Nr. 12 zu 5 250 RVO und Urteil vom 22. Februar 1974 - 3 RK 88/72 - BSGE 37, 135 : SozR 2200 Nr. 1 zu % 250 RVG).
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